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AGB

§ 1 Geltungsbereich

  • 1.1 Geltung der AGB

  • Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Leistungen der Klar Kanal, insbesondere für:

  • Notdienst-Einsätze (24-Stunden-Service)

  • Rohr- und Kanalreinigungsarbeiten

  • Wartungs-, Inspektions- und Sanierungsarbeiten (z.B. TV-Inspektion, Dichtheitsprüfung, Pumpenservice)

  • Kaufverträge über von Klar Kanal gelieferte Materialien oder Ersatzteile.

  • 1.2 Ausschluss fremder Bedingungen

  • Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Klar Kanal ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Klar Kanal in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

 

 

§ 2 Vertragsabschluss und Notdienstzuschläge

 

  • 2.1 Zustandekommen des Vertrages

  • Der Vertrag zwischen Klar Kanal und dem Kunden kommt durch mündliche oder schriftliche Annahme (z.B. per Telefon, E-Mail, Online-Buchung oder Annahme des Auftrags vor Ort) des vom Kunden gestellten Service- oder Leistungsantrags durch Klar Kanal zustande.

  • Die Darstellung der Leistungen auf der Website von Klar Kanal stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar.

  • 2.2 Besonderheit Notdienst und Zuschläge

  • Der 24-Stunden-Notdienst von Klar Kanal steht dem Kunden außerhalb der regulären Geschäftszeiten zur Verfügung.

  • Für Einsätze außerhalb der regulären Geschäftszeiten werden Notdienstzuschläge fällig. Diese Zuschläge dienen der Deckung der erhöhten Betriebskosten und der sofortigen Einsatzbereitschaft des Teams.

  • Die Notdienstzuschläge fallen zusätzlich zu den normalen Arbeits- und Anfahrtskosten an. Sie werden wie folgt berechnet:

  • Abend-Zuschlag: [Prozentsatz]% Zuschlag auf die Arbeitsleistung an Werktagen zwischen [Uhrzeit] und [Uhrzeit].

  • Nacht-Zuschlag: [Prozentsatz]% Zuschlag auf die Arbeitsleistung an Werktagen zwischen [Uhrzeit] und [Uhrzeit].

  • Wochenend-Zuschlag: [Prozentsatz]% Zuschlag auf die Arbeitsleistung an Samstagen und Sonntagen.

  • Feiertags-Zuschlag: [Prozentsatz]% Zuschlag auf die Arbeitsleistung an gesetzlichen Feiertagen.

  • Der Kunde wird vor oder spätestens bei Annahme des Auftrags durch den Mitarbeiter von Klar Kanal über die Höhe und Berechnung der anfallenden Notdienstzuschläge informiert und bestätigt deren Kenntnisnahme.

 

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

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  • Materialabrechnung: Verwendete Materialien (z.B. Ersatzteile, Dichtungen) werden gesondert nach tatsächlichem Verbrauch und den gültigen Listenpreisen von Klar Kanal abgerechnet.

  • Vergütung bei Überschreitung: Wird die Dauer von einer (1) Stunde für die Standard-Arbeitsleistung überschritten, wird die zusätzlich anfallende Arbeitszeit nach dem gültigen Stundensatz von Klar Kanal berechnet. Diese Überschreitung wird durch den vom Kunden unterschriebenen Arbeitsnachweis dokumentiert und nachberechnet.

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  • 3.4 Anfahrtskosten und Kostenvoranschläge

  • Anfahrtskosten: Für jeden Einsatz wird eine Anfahrtspauschale fällig, deren Höhe sich nach der Entfernung vom Betriebssitz von Klar Kanal richtet und dem Kunden vor Auftragserteilung mitgeteilt wird.

  • Kostenvoranschläge: Alle erstellten Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Sollte sich während der Ausführung der Arbeiten herausstellen, dass der Kostenvoranschlag voraussichtlich um mehr als 15 % überschritten wird, wird Klar Kanal den Kunden unverzüglich informieren und dessen Freigabe für die Fortsetzung der Arbeiten einholen.

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  • 3.5 Fälligkeit und Zahlungsmittel

  • Fälligkeit: Die Vergütung (inklusive Material- und Anfahrtskosten) ist sofort nach Leistungserbringung und Abnahme durch den Kunden fällig. Die Zahlung kann direkt vor Ort erfolgen.

  • Zahlungsmittel: Akzeptierte Zahlungsmittel sind Barzahlung, EC-Karte und, nach vorheriger Vereinbarung und Bonitätsprüfung, die Zahlung per Rechnung.

 

 

§ 4 Leistungsumfang und Ausführung

 

  • 4.1 Definition und Zweck der Leistung

  • Gegenstand der Leistung von Klar Kanal ist primär die Beseitigung akuter Rohr- und Kanalverstopfungen sowie die Durchführung vereinbarter Wartungs-, Reinigungs- und Inspektionsarbeiten. Der Zweck der Leistung ist die Wiederherstellung des freien Abflusses im betroffenen System. Die Leistung beinhaltet grundsätzlich keine umfassende Ursachenforschung des Problems, es sei denn, dies ist explizit als separate Leistung (z.B. TV-Inspektion oder Dichtheitsprüfung) vereinbart.

  • 4.2 Umfang der Leistung und erforderliche Öffnung arbeiten

  • Der Ort der Leistungserbringung ist die vom Kunden benannte Einsatzstelle.

  • Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass zur fachgerechten und vollständigen Beseitigung der Verstopfung oder zur Behebung von Mängeln unter Umständen Öffnungsarbeiten (z.B. an Wänden, Böden, oder die Freilegung von Schächten) erforderlich sein können.

  • Die Durchführung dieser Öffnungsarbeiten ist nicht Bestandteil der Standard-Rohrreinigung. Sie werden, falls notwendig, gesondert nach Aufwand und nach vorheriger Absprache und Beauftragung durch den Kunden abgerechnet.

  • 4.3 Umweltschutz und Arbeitsweise

  • Klar Kanal verpflichtet sich, alle Arbeiten unter dem Aspekt des Umweltschutzes durchzuführen. Dies beinhaltet den vorrangigen Einsatz von mechanischen und/oder hydrodynamischen Verfahren (Spirale, Hochdrucktechnik). Der Einsatz von aggressiven chemischen Reinigungsmitteln zur Beseitigung der Verstopfung wird grundsätzlich vermieden, um Schäden an den Leitungen und der Umwelt zu verhindern.

 

 

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

 

  • Zugänglichkeit: Der Kunde muss den Zugang zum Einsatzort (z.B. Keller, Schacht, Wohnung) gewährleisten.

  • Gefahrenhinweise: Der Kunde muss auf verborgene Leitungen, Gefahrenstoffe oder besondere Umstände hinweisen.

 

 

§ 6 Haftung und Gewährleistung

 

  • 6.1 Gewährleistung

  • Klar Kanal leistet Gewähr dafür, dass die erbrachte Dienstleistung den anerkannten Regeln der Technik entspricht und die vereinbarten Leistungen erbringt.

  • Die Gewährleistungsfrist für die von Klar Kanal erbrachte Werkleistung beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Abnahme der Leistung.

  • Im Falle eines Mangels hat der Kunde primär Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung) durch Klar Kanal. Klar Kanal ist zunächst die Möglichkeit zur kostenlosen Nachbesserung einzuräumen.

  • Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel oder die erneute Verstopfung auf unsachgemäße Nutzung durch den Kunden, neue Ursachen nach der Abnahme oder eine nicht behebbare Problem Ursache (z.B. ein festgestellter Rohrbruch, für den Klar Kanal eine separate Sanierungsleistung angeboten hat, die der Kunde abgelehnt hat) zurückzuführen ist.

  • 6.2 Haftungsbeschränkung

  • Klar Kanal haftet für Schäden des Kunden nur, wenn die Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Klar Kanal, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

  • Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, sofern diese keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) darstellen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

  • Im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt.

  • 6.3 Ausschluss von Folgeschäden und Vorbehandlung

  • Ausschluss bei Fremdschäden: Die Haftung für Folgeschäden an Drittleitungen oder an der öffentlichen Kanalisation wird ausgeschlossen, sofern die Verstopfungsursache oder der Mangel außerhalb des unmittelbar von Klar Kanal kontrollierten und bearbeiteten Leitungsbereichs liegt.

  • Ausschluss bei Vorbehandlung: Die Haftung für Schäden, die nachweislich durch die unsachgemäße Vorbehandlung der Rohre durch den Kunden oder Dritte (z.B. durch den Einsatz aggressiver chemischer Abflussreiniger) entstanden sind, ist ebenfalls ausgeschlossen.

 

 

§ 7 Gefahr Tragung und Eigentumsvorbehalt

 

  • Eigentumsvorbehalt: Behaltene Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Klar Kanal.

  • Gefahrübergang: Wann geht die Gefahr auf den Kunden über?

 

 

§ 8 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

 

  • Gerichtsstand: Festlegung des Gerichtsstandes (z.B. am Sitz von Klar Kanal), sofern der Kunde Unternehmer ist.

  • Salvatorische Klausel: Regelung für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sind.

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