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Rückerstattungsrichtlinien

1. Widerrufsrecht bei Online-Buchungen (Fernabsatz)

1.1 Gesetzliches Widerrufsrecht

  1. Dem Kunden, der Verbraucher ist, steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen (z.B. über die Online-Buchung oder telefonische Beauftragung) ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB zu.

  2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

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1.2 Besondere Regelung bei Notdienst und sofortigem Beginn

  1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei Beauftragung des Notdienstes von Klar Kanal oft um eine Leistung handelt, deren sofortiger Beginn und deren vollständige Erfüllung zur Abwendung oder Minderung eines Schadens erforderlich ist.

  2. Wichtig: Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB, wenn Klar Kanal die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Kunde zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass Klar Kanal mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, und der Kunde gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Erfüllung des Vertrages erlischt.

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1.3 Wertersatz

  1. Wird die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vorzeitig beendet, hat Klar Kanal Anspruch auf einen Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen.

  2. Der Wertersatz bemisst sich nach dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen. Der Anspruch auf Wertersatz umfasst in jedem Fall die entstandenen Anfahrtskosten und die bis zum Widerruf angefallene Arbeitszeit.

2. Regelung bei Nicht-Erfolg

2.1 Grundsatz des Vergütungsanspruchs

  1. Klar Kanal schuldet die erfolgreiche Beseitigung der vereinbarten Verstopfung als Werkleistung.

  2. Kann die Verstopfung oder Blockade aus Gründen, die Klar Kanal nicht zu vertreten hat, nicht erfolgreich beseitigt werden (z.B. aufgrund eines vorliegenden Rohrbruchs, eines Kanalschadens oder eines anderen unbeweglichen Hindernisses), behält Klar Kanal grundsätzlich den Anspruch auf anteilige Vergütung für die erbrachten Aufwendungen.

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2.2 Abrechnung bei Nichterfolg

  1. Wird die Verstopfung durch Klar Kanal nachweislich nicht gelöst, so entfällt der Vergütungsanspruch für die eigentliche, nicht erfolgreiche Reinigungsleistung.

  2. Ungeachtet dessen behält Klar Kanal das Recht, folgende entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen und diese vom Kunden zu vergüten:

    • Anfahrtskosten: Die vertraglich vereinbarte Anfahrtspauschale.

    • Diagnose und Arbeitszeit: Der zeitliche Aufwand für die Feststellung des Problems und die Durchführung von Diagnosetätigkeiten (z.B. Einsatz von Spiralen und Kamerafahrten zur Problemortung).

    • Materialeinsatz: Der Verbrauch von Material (z.B. Spiralen, Verschleißteile, chemische Diagnostikmittel) und gegebenenfalls die Kosten für die Durchführung einer Kamerafahrt zur Dokumentation des nicht behebbaren Problems.

  3. Die Kosten für die eigentliche, nicht erfolgreiche Reinigungsleistung fallen in diesem Fall nicht an oder werden im Falle einer Vorauszahlung erstattet.

3. Regelung bei Mängeln und Gewährleistung (Rückerstattung)

3.1 Gewährleistung bei Mängeln

  1. Für die von Klar Kanal erbrachte Leistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts. Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Abnahme der Leistung.

  2. Liegt ein Mangel vor, hat der Kunde primär Anspruch auf Nacherfüllung (kostenlose Nachbesserung) durch Klar Kanal. Klar Kanal ist eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen.

  3. Ein Recht auf Minderung des Preises oder auf Rücktritt vom Vertrag (was eine Rückerstattung zur Folge hätte) steht dem Kunden erst zu, wenn die Nacherfüllung durch Klar Kanal zweimal fehlgeschlagen ist.

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3.2 Ausschluss der Gewährleistung

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die erneute Verstopfung oder der geltend gemachte Mangel nachweislich:

  • durch unsachgemäßen Gebrauch durch den Kunden oder Dritte verursacht wurde (z.B. Einbringen ungeeigneter Gegenstände in den Abfluss),

  • durch einen neuen Schaden oder eine Ursache entstanden ist, die nicht mit der ursprünglichen Reinigungsleistung zusammenhängt.

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§ 4 Nichterscheinen und Stornierung

 

4.1 Kostenfreie Stornierung und Umbuchung

Der Kunde ist berechtigt, den vereinbarten Termin kostenfrei zu stornieren oder umzubuchen, sofern dies spätestens bis eine (1) Stunde vor dem vereinbarten Terminbeginn erfolgt.

4.2 Kosten bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen

Erfolgt die Stornierung oder Umbuchung weniger als eine (1) Stunde vor dem vereinbarten Terminbeginn, oder erscheint der Kunde zum Termin nicht und verwehrt den Zugang zum Einsatzort, gelten folgende Regelungen:

  1. Pauschale Stornierungskosten: Klar Kanal behält sich das Recht vor, dem Kunden 20 % der vereinbarten oder üblichen Vergütung als pauschalen Stornierungsbetrag in Rechnung zu stellen.

  2. Anfahrts- und Arbeitszeitkosten: Zusätzlich zu den Stornierungskosten behält sich Klar Kanal das Recht vor, die entstandene Anfahrtspauschale sowie die verlorene Arbeitszeit in Rechnung zu stellen, sofern der Mitarbeiter bereits unterwegs war oder die Anfahrt erfolglos war.

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